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Risikogruppen bei Leuchten

Risikogruppen bei Leuchten

Von Leuchten können diverse Risiken ausgehen.

Neben der elektrischen Sicherheit (Niederspannungsrichtlinie) und der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) können von Leuchten Gefahren für das menschliche Auge ausgehen.

Die Prüfung hat nach EN 60598-1 (2015) und EN 62471, die sogenannte photobiologische Sicherheit bezieht sich auf die Schädigung des Auges durch intensives Licht. Diese auch Blue Hazard genannten Gefahren sind seit einigen Jahren Thema. Die möglichen Schädigungen der Netzhaut durch optische Strahlung hängt ab von:

  • Der spektralen Zusammensetzung des Lichts
  • Der Stärke der Bestrahlung
  • Die Dauer der Bestrahlung

Lichtquellen werden in Risikogruppen (RG) eingeteilt:

RG 0: generell keine Gefährdung

RG 1: Keine Gefährdung bei normalem Gebrauch

RG 2: Keine Gefährdung bei natürlichem Abwendreaktion (Blendung)

RG 3: Gefährdung auch bei flüchtigem Blick

 

Von den allermeisten Leuchten geht grundsätzlich keine Gefahr aus und müssen daher nicht gekennzeichnet werden. Bei sehr hellen Lichtquellen, stark gebündelten Lichtquellen oder bei Laserstrahlen sind Leuchten deutlich gekennzeichnet.

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